Anpassungen bei den Programmen PathoPig und ZoE-BTA
Sobald die PHIS-App verfügbar ist, wird deren Verwendung im Zusammenhang mit PathoPig- und ZoE-BTA-Untersuchungen verpflichtend sein. Die Bestandstierärztinnen und Bestandstierärzte müssen ab diesem Zeitpunkt die App für die Erfassung der Untersuchungsbefunde, die Erstellung der Anamneseformulare, die Übermittlung von PathoPig-Antragsformularen an die Labore sowie die Erfassung von ZoE-BTA-Untersuchungsresultaten einsetzen.